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Rheinland-Pfalz Landkreis Bad Dürkheim Obrigheim (Pfalz)

Hebesätze Obrigheim (Pfalz)

Landkreis Bad Dürkheim · AGS 07332041 · 2.850 Einwohner

Gewerbesteuer
405 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
465 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Obrigheim (Pfalz) gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 405 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Landkreis Bad Dürkheim liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wo Obrigheim (Pfalz) im Vergleich steht

Der Wert von 405 % ordnet Obrigheim (Pfalz) im höchsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 54 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.009 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 232-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Obrigheim (Pfalz) nach Quelle

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Obrigheim (Pfalz), je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Obrigheim (Pfalz) 405 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Bad Dürkheim 395 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +25 Prozentpunkte

Von 48 Gemeinden im Landkreis Bad Dürkheim mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Obrigheim (Pfalz) auf Platz 37, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Wie die Umgebung von Obrigheim (Pfalz) liegt

Gemeinden im Landkreis Bad Dürkheim mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Obrigheim (Pfalz) Grundsteuer B
Elmstein 405 % 0 Prozentpunkte 545 %
Weidenthal 405 % 0 Prozentpunkte 530 %
Altleiningen 400 % −5 Prozentpunkte 640 %
Dirmstein 400 % −5 Prozentpunkte 665 %
Erpolzheim 400 % −5 Prozentpunkte 485 %

Ein Rechenbeispiel für Obrigheim (Pfalz)

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 405 % macht daraus 13.537,13 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 835,63 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Welche Satzung gilt

Obrigheim (Pfalz) legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Obrigheim (Pfalz) fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Obrigheim (Pfalz)

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Obrigheim (Pfalz)?

Obrigheim (Pfalz) setzt 405 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.537,13 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Obrigheim (Pfalz)?

Obrigheim (Pfalz) setzt die Grundsteuer B auf 465 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Obrigheim (Pfalz) hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 395 %. Obrigheim (Pfalz) liegt 10 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Obrigheim (Pfalz) selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Obrigheim (Pfalz)
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.