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Thüringen Landkreis Schmalkalden-Meiningen Oberweid

Hebesätze Oberweid

Landkreis Schmalkalden-Meiningen · AGS 16066052 · 488 Einwohner

Gewerbesteuer
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
405 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Oberweid gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 395 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 405 %. Der Median Landkreis Schmalkalden-Meiningen liegt bei 395 % und damit auf demselben Wert.

Wie Oberweid zum Landesdurchschnitt liegt

Oberweid liegt im vierten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 483 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 395 %. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 109 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 370-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Oberweid im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Oberweid, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Oberweid 395 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Schmalkalden-Meiningen 395 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte

Von 38 Gemeinden im Landkreis Schmalkalden-Meiningen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Oberweid auf Platz 5, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Nachbarn von Oberweid mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Schmalkalden-Meiningen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Oberweid Grundsteuer B
Belrieth 395 % 0 Prozentpunkte 389 %
Birx 395 % 0 Prozentpunkte 389 %
Breitungen/Werra 395 % 0 Prozentpunkte 389 %
Christes 395 % 0 Prozentpunkte 389 %
Einhausen 395 % 0 Prozentpunkte 389 %

Was die Gewerbesteuer in Oberweid konkret kostet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 395 % Hebesatz sind 13.202,88 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wer den Hebesatz in Oberweid beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Oberweid, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Oberweid noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Oberweid

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Oberweid?

Der Hebesatz liegt bei 395 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.202,88 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Oberweid?

Die Grundsteuer B liegt bei 405 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Oberweid hoch?

Der Median Landkreis Schmalkalden-Meiningen liegt bei 395 %. Oberweid liegt damit genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Oberweid legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Oberweid
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.