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Thüringen Landkreis Schmalkalden-Meiningen Breitungen/Werra

Hebesätze Breitungen/Werra

Landkreis Schmalkalden-Meiningen · AGS 16066013 · 4.636 Einwohner

Gewerbesteuer
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
389 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
271 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Breitungen/Werra setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 395 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 389 %. Der Median Landkreis Schmalkalden-Meiningen liegt bei 395 % und damit auf demselben Wert.

Was der Wert für Breitungen/Werra bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Breitungen/Werra im vierten Fünftel; der Satz von 395 % kommt insgesamt 483 mal vor. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 109 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 106-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Breitungen/Werra im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Breitungen/Werra, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Breitungen/Werra 395 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Schmalkalden-Meiningen 395 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte

Von 38 Gemeinden im Landkreis Schmalkalden-Meiningen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Breitungen/Werra auf Platz 5, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Wie die Umgebung von Breitungen/Werra liegt

Gemeinden im Landkreis Schmalkalden-Meiningen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Breitungen/Werra Grundsteuer B
Belrieth 395 % 0 Prozentpunkte 389 %
Birx 395 % 0 Prozentpunkte 389 %
Christes 395 % 0 Prozentpunkte 389 %
Einhausen 395 % 0 Prozentpunkte 389 %
Erbenhausen 395 % 0 Prozentpunkte 390 %

Was die Gewerbesteuer in Breitungen/Werra konkret kostet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 395 % sind das 13.202,88 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Breitungen/Werra, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Breitungen/Werra noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Breitungen/Werra

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Breitungen/Werra?

Der Hebesatz liegt bei 395 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.202,88 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Breitungen/Werra?

Die Grundsteuer B liegt bei 389 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Breitungen/Werra hoch?

Der Median Landkreis Schmalkalden-Meiningen liegt bei 395 %. Breitungen/Werra liegt damit genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Breitungen/Werra selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Breitungen/Werra
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.