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Bayern Landkreis Oberallgäu Oberstdorf

Hebesätze Oberstdorf

Landkreis Oberallgäu · AGS 09780133 · 9.770 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Oberstdorf, M

Gewerbesteuer
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
450 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Oberstdorf ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 390 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 450 %. Der Median Landkreis Oberallgäu liegt bei 370 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wie Oberstdorf bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Oberstdorf im vierten Fünftel. Denselben Satz von 390 % setzen bundesweit 444 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.937 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 241-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Oberstdorf im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Oberstdorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Oberstdorf 390 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Oberallgäu 370 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte

Von 28 Gemeinden im Landkreis Oberallgäu mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Oberstdorf auf Platz 26, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Oberstdorf mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Oberallgäu mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Oberstdorf Grundsteuer B
Balderschwang 400 % +10 Prozentpunkte 400 %
Blaichach 400 % +10 Prozentpunkte 410 %
Bolsterlang 380 % −10 Prozentpunkte 350 %
Buchenberg 380 % −10 Prozentpunkte 410 %
Burgberg i.Allgäu 380 % −10 Prozentpunkte 430 %

Was die Gewerbesteuer in Oberstdorf konkret kostet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 390 % ergibt das 13.035,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wer den Hebesatz in Oberstdorf beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Oberstdorf, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Oberstdorf noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Oberstdorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Oberstdorf?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 390 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.035,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Oberstdorf?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 450 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Oberstdorf hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 370 %. Oberstdorf liegt 20 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Oberstdorf selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Oberstdorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.