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Bayern Landkreis München Oberschleißheim

Hebesätze Oberschleißheim

Landkreis München · AGS 09184135 · 12.036 Einwohner

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Oberschleißheim beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 310 %. Der Median Landkreis München liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Wie Oberschleißheim bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Oberschleißheim im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 350 % setzen bundesweit 880 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.022 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 183-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Oberschleißheim nach Quelle

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Oberschleißheim, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Oberschleißheim 350 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis München 320 % Berichtsjahr 2024 +30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 29 Gemeinden im Landkreis München mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Oberschleißheim auf Platz 27, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Oberschleißheim

Gemeinden im Landkreis München mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Oberschleißheim Grundsteuer B
Haar 350 % 0 Prozentpunkte 310 %
Kirchheim b.München 360 % +10 Prozentpunkte 280 %
Ottobrunn 340 % −10 Prozentpunkte 340 %
Brunnthal 330 % −20 Prozentpunkte 300 %
Feldkirchen 330 % −20 Prozentpunkte 280 %

Ein Rechenbeispiel für Oberschleißheim

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 350 % ergibt das 11.698,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Oberschleißheim legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Oberschleißheim fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Oberschleißheim

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Oberschleißheim?

In Oberschleißheim gilt ein Hebesatz von 350 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.698,75 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Oberschleißheim?

Oberschleißheim setzt die Grundsteuer B auf 310 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Oberschleißheim hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 320 %. Oberschleißheim liegt 30 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Oberschleißheim per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Oberschleißheim
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.