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Bayern Landkreis Deggendorf Oberpöring

Hebesätze Oberpöring

Landkreis Deggendorf · AGS 09271139 · 1.212 Einwohner

Gewerbesteuer
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Oberpöring beträgt 320 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 300 %. Der Median Landkreis Deggendorf liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Wie Oberpöring bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Oberpöring im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 320 % setzen bundesweit 435 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 301 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.798-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Oberpöring vorliegen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Oberpöring, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Oberpöring 320 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Deggendorf 350 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −60 Prozentpunkte

Von 26 Gemeinden im Landkreis Deggendorf mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Oberpöring auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Oberpöring mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Deggendorf mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Oberpöring Grundsteuer B
Schaufling 320 % 0 Prozentpunkte 300 %
Aholming 330 % +10 Prozentpunkte 330 %
Auerbach 330 % +10 Prozentpunkte 320 %
Hengersberg 330 % +10 Prozentpunkte 330 %
Iggensbach 330 % +10 Prozentpunkte 360 %

Wie viel Gewerbesteuer in Oberpöring anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 320 % ergibt das 10.696,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wer den Hebesatz in Oberpöring beschliesst

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Oberpöring und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Oberpöring ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Oberpöring

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Oberpöring?

320 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 10.696,00 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Oberpöring?

300 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Oberpöring hoch?

Gemessen am Median Landkreis Deggendorf von 350 % liegt der Satz von Oberpöring 30 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Oberpöring durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Oberpöring
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.