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Baden-Württemberg Landkreis Rottweil Oberndorf am Neckar

Hebesätze Oberndorf am Neckar

Landkreis Rottweil · AGS 08325045 · 14.593 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Oberndorf am Neckar, Stadt

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Oberndorf am Neckar setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 350 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 370 %. Der Median Landkreis Rottweil liegt bei 340 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wo Oberndorf am Neckar im Vergleich steht

Der Wert von 350 % ordnet Oberndorf am Neckar im zweiten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 879 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 340 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 148-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Oberndorf am Neckar vorliegen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Oberndorf am Neckar, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Oberndorf am Neckar 350 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Rottweil 340 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 21 Gemeinden im Landkreis Rottweil mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Oberndorf am Neckar auf Platz 13, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Wie die Umgebung von Oberndorf am Neckar liegt

Gemeinden im Landkreis Rottweil mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Oberndorf am Neckar Grundsteuer B
Aichhalden 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Dietingen 350 % 0 Prozentpunkte 360 %
Epfendorf 350 % 0 Prozentpunkte 340 %
Fluorn-Winzeln 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Lauterbach 350 % 0 Prozentpunkte 400 %

Wie viel Gewerbesteuer in Oberndorf am Neckar anfällt

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 350 % macht daraus 11.698,75 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Welche Satzung gilt

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Oberndorf am Neckar und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Oberndorf am Neckar ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Oberndorf am Neckar

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Oberndorf am Neckar?

In Oberndorf am Neckar gilt ein Hebesatz von 350 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.698,75 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Oberndorf am Neckar?

Die Grundsteuer B liegt bei 370 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Oberndorf am Neckar hoch?

Der Median Landkreis Rottweil liegt bei 340 %. Oberndorf am Neckar liegt damit 10 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Oberndorf am Neckar legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Oberndorf am Neckar
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.