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Bayern Landkreis Donau-Ries Oberndorf a.Lech

Hebesätze Oberndorf a.Lech

Landkreis Donau-Ries · AGS 09779196 · 2.658 Einwohner

Gewerbesteuer
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Oberndorf a.Lech gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 340 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Landkreis Donau-Ries liegt bei 340 % und damit auf demselben Wert.

Wie Oberndorf a.Lech zum Landesdurchschnitt liegt

Oberndorf a.Lech liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 545 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 340 %. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 835 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.098-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Oberndorf a.Lech nach Quelle

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Oberndorf a.Lech, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Oberndorf a.Lech 340 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Donau-Ries 340 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte

Von 44 Gemeinden im Landkreis Donau-Ries mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Oberndorf a.Lech auf Platz 22, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Donau-Ries mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Oberndorf a.Lech Grundsteuer B
Hainsfarth 340 % 0 Prozentpunkte 530 %
Megesheim 340 % 0 Prozentpunkte 430 %
Möttingen 340 % 0 Prozentpunkte 380 %
Münster 340 % 0 Prozentpunkte 330 %
Wallerstein 340 % 0 Prozentpunkte 390 %

Ein Rechenbeispiel für Oberndorf a.Lech

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 340 % Hebesatz sind 11.364,50 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Oberndorf a.Lech legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Oberndorf a.Lech fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Oberndorf a.Lech

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Oberndorf a.Lech?

340 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 11.364,50 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Oberndorf a.Lech?

Die Grundsteuer B liegt bei 380 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Oberndorf a.Lech hoch?

Gemessen am Median Landkreis Donau-Ries von 340 % liegt der Satz von Oberndorf a.Lech genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Oberndorf a.Lech durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Oberndorf a.Lech
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.