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Rheinland-Pfalz Donnersbergkreis Oberndorf

Hebesätze Oberndorf

Donnersbergkreis · AGS 07333055 · 253 Einwohner

Gewerbesteuer
365 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
365 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Oberndorf ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 365 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 365 %. Der Median Donnersbergkreis liegt bei 389 %, die Differenz beträgt 24 Prozentpunkte.

Was der Wert für Oberndorf bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Oberndorf im zweiten Fünftel; der Satz von 365 % kommt insgesamt 150 mal vor. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 22 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.766-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Oberndorf nach Quelle

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Oberndorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Oberndorf 365 % Berichtsjahr 2024
Median Donnersbergkreis 389 % Berichtsjahr 2024 −24 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −15 Prozentpunkte

Von 81 Gemeinden im Donnersbergkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Oberndorf auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Gemeinden nahe am Wert von Oberndorf

Gemeinden im Donnersbergkreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Oberndorf Grundsteuer B
Alsenz 380 % +15 Prozentpunkte 660 %
Bischheim 380 % +15 Prozentpunkte 500 %
Bisterschied 380 % +15 Prozentpunkte 500 %
Bolanden 380 % +15 Prozentpunkte 500 %
Dannenfels 380 % +15 Prozentpunkte 600 %

Ein Rechenbeispiel für Oberndorf

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 365 % sind das 12.200,13 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Oberndorf legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Oberndorf fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Oberndorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Oberndorf?

Oberndorf setzt 365 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.200,13 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Oberndorf?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 365 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Oberndorf hoch?

Der Median Donnersbergkreis liegt bei 389 %. Oberndorf liegt damit 24 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Oberndorf. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Oberndorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.