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Rheinland-Pfalz Landkreis Vulkaneifel Oberehe-Stroheich

Hebesätze Oberehe-Stroheich

Landkreis Vulkaneifel · AGS 07233054 · 318 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
465 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Oberehe-Stroheich ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Landkreis Vulkaneifel liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.

Wo Oberehe-Stroheich im Vergleich steht

Der Wert von 380 % ordnet Oberehe-Stroheich im mittleren Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 2.485 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 142 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.628-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Oberehe-Stroheich vorliegen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Oberehe-Stroheich, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Oberehe-Stroheich 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Vulkaneifel 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 109 Gemeinden im Landkreis Vulkaneifel mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Oberehe-Stroheich auf Platz 28, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Wie die Umgebung von Oberehe-Stroheich liegt

Gemeinden im Landkreis Vulkaneifel mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Oberehe-Stroheich Grundsteuer B
Berndorf 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Betteldorf 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Birgel 380 % 0 Prozentpunkte 385 %
Bodenbach 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Borler 380 % 0 Prozentpunkte 465 %

Wie viel Gewerbesteuer in Oberehe-Stroheich anfällt

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 380 % macht daraus 12.701,50 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Welche Satzung gilt

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Oberehe-Stroheich und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Oberehe-Stroheich ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Oberehe-Stroheich

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Oberehe-Stroheich?

Der Hebesatz liegt bei 380 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.701,50 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Oberehe-Stroheich?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 465 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Oberehe-Stroheich hoch?

Der Median Landkreis Vulkaneifel liegt bei 380 %. Oberehe-Stroheich liegt damit genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Oberehe-Stroheich selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Oberehe-Stroheich
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.