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Niedersachsen Landkreis Stade Nottensdorf

Hebesätze Nottensdorf

Landkreis Stade · AGS 03359034 · 1.635 Einwohner

Gewerbesteuer
450 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
550 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
550 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Nottensdorf gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 450 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 550 %. Der Median Landkreis Stade liegt bei 430 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wo Nottensdorf im Vergleich steht

Der Wert von 450 % ordnet Nottensdorf im höchsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 135 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 863 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 580-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Nottensdorf im Zahlenvergleich

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Nottensdorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Nottensdorf 450 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Stade 430 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +70 Prozentpunkte

Von 40 Gemeinden im Landkreis Stade mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Nottensdorf auf Platz 29, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Nachbarn von Nottensdorf mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Stade mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Nottensdorf Grundsteuer B
Agathenburg 450 % 0 Prozentpunkte 550 %
Beckdorf 450 % 0 Prozentpunkte 550 %
Bliedersdorf 450 % 0 Prozentpunkte 550 %
Dollern 450 % 0 Prozentpunkte 500 %
Grünendeich 450 % 0 Prozentpunkte 490 %

Gewerbesteuer in Nottensdorf an einem Beispiel

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 450 % macht daraus 15.041,25 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wer den Hebesatz in Nottensdorf beschliesst

Zuständig für die Festsetzung ist Nottensdorf selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Nottensdorf noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Nottensdorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Nottensdorf?

450 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 15.041,25 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Nottensdorf?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 550 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Nottensdorf hoch?

Gemessen am Median Landkreis Stade von 430 % liegt der Satz von Nottensdorf 20 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Nottensdorf selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Nottensdorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.