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Rheinland-Pfalz Landkreis Bernkastel-Wittlich Niersbach

Hebesätze Niersbach

Landkreis Bernkastel-Wittlich · AGS 07231504 · 722 Einwohner

Gewerbesteuer
365 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
365 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Niersbach beträgt 365 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 365 %. Der Median Landkreis Bernkastel-Wittlich liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 15 Prozentpunkte.

Wo Niersbach im Vergleich steht

Der Wert von 365 % ordnet Niersbach im zweiten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 149 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 22 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 941-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Niersbach vorliegen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Niersbach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Niersbach 365 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Bernkastel-Wittlich 380 % Berichtsjahr 2024 −15 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −15 Prozentpunkte

Von 107 Gemeinden im Landkreis Bernkastel-Wittlich mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Niersbach auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Bernkastel-Wittlich mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Niersbach Grundsteuer B
Arenrath 365 % 0 Prozentpunkte 365 %
Eckfeld 365 % 0 Prozentpunkte 380 %
Eisenschmitt 365 % 0 Prozentpunkte 365 %
Gipperath 365 % 0 Prozentpunkte 365 %
Gornhausen 365 % 0 Prozentpunkte

Wie viel Gewerbesteuer in Niersbach anfällt

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 365 % macht daraus 12.200,13 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Niersbach und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Niersbach ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Niersbach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Niersbach?

In Niersbach gilt ein Hebesatz von 365 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.200,13 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Niersbach?

Die Grundsteuer B liegt bei 365 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Niersbach hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Bernkastel-Wittlich von 380 % liegt Niersbach 15 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Niersbach legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Niersbach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.