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Schleswig-Holstein Kreis Herzogtum Lauenburg Niendorf bei Berkenthin

Hebesätze Niendorf bei Berkenthin

Kreis Herzogtum Lauenburg · AGS 01053094 · 192 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
425 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Niendorf bei Berkenthin ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 425 %. Der Median Kreis Herzogtum Lauenburg liegt bei 324 %, die Differenz beträgt 56 Prozentpunkte.

Was der Wert für Niendorf bei Berkenthin bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Niendorf bei Berkenthin im mittleren Fünftel; der Satz von 380 % kommt insgesamt 2.486 mal vor. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 672 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 971-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Niendorf bei Berkenthin im Zahlenvergleich

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Niendorf bei Berkenthin, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Niendorf bei Berkenthin 380 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Herzogtum Lauenburg 324 % Berichtsjahr 2024 +56 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 132 Gemeinden im Kreis Herzogtum Lauenburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Niendorf bei Berkenthin auf Platz 106, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Wie die Umgebung von Niendorf bei Berkenthin liegt

Gemeinden im Kreis Herzogtum Lauenburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Niendorf bei Berkenthin Grundsteuer B
Alt-Mölln 380 % 0 Prozentpunkte 425 %
Aumühle 380 % 0 Prozentpunkte 425 %
Bälau 380 % 0 Prozentpunkte 425 %
Borstorf 380 % 0 Prozentpunkte 425 %
Bröthen 380 % 0 Prozentpunkte 425 %

Gewerbesteuer in Niendorf bei Berkenthin an einem Beispiel

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 380 % sind das 12.701,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Welche Satzung gilt

Zuständig für die Festsetzung ist Niendorf bei Berkenthin selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Niendorf bei Berkenthin noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Niendorf bei Berkenthin

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Niendorf bei Berkenthin?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Niendorf bei Berkenthin?

425 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Niendorf bei Berkenthin hoch?

Im Vergleich zum Median Kreis Herzogtum Lauenburg von 324 % liegt Niendorf bei Berkenthin 56 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Niendorf bei Berkenthin durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Niendorf bei Berkenthin
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.