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Schleswig-Holstein Kreis Herzogtum Lauenburg Aumühle

Hebesätze Aumühle

Kreis Herzogtum Lauenburg · AGS 01053003 · 3.293 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
425 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Aumühle ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 425 %. Der Median Kreis Herzogtum Lauenburg liegt bei 324 %, die Differenz beträgt 56 Prozentpunkte.

Wie Aumühle zum Landesdurchschnitt liegt

Aumühle liegt im mittleren Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 2.486 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 380 %. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 672 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 141-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Aumühle ausweisen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Aumühle, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Aumühle 380 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Herzogtum Lauenburg 324 % Berichtsjahr 2024 +56 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 132 Gemeinden im Kreis Herzogtum Lauenburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Aumühle auf Platz 106, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Wie die Umgebung von Aumühle liegt

Gemeinden im Kreis Herzogtum Lauenburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Aumühle Grundsteuer B
Alt-Mölln 380 % 0 Prozentpunkte 425 %
Bälau 380 % 0 Prozentpunkte 425 %
Borstorf 380 % 0 Prozentpunkte 425 %
Bröthen 380 % 0 Prozentpunkte 425 %
Büchen 380 % 0 Prozentpunkte 425 %

Was der Hebesatz in Aumühle in Euro bedeutet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 380 % Hebesatz sind 12.701,50 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Welche Satzung gilt

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Aumühle nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Aumühle noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Aumühle

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Aumühle?

Der Hebesatz liegt bei 380 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.701,50 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Aumühle?

Die Grundsteuer B liegt bei 425 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Aumühle hoch?

Im Vergleich zum Median Kreis Herzogtum Lauenburg von 324 % liegt Aumühle 56 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Aumühle durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Aumühle
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.