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Rheinland-Pfalz Landkreis Vulkaneifel Niederstadtfeld

Hebesätze Niederstadtfeld

Landkreis Vulkaneifel · AGS 07233052 · 480 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
465 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Niederstadtfeld beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Landkreis Vulkaneifel liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.

Wie Niederstadtfeld bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Niederstadtfeld im mittleren Fünftel. Denselben Satz von 380 % setzen bundesweit 2.486 Gemeinden fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 142 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.286-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Niederstadtfeld vorliegen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Niederstadtfeld, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Niederstadtfeld 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Vulkaneifel 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 109 Gemeinden im Landkreis Vulkaneifel mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Niederstadtfeld auf Platz 28, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Niederstadtfeld liegt

Gemeinden im Landkreis Vulkaneifel mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Niederstadtfeld Grundsteuer B
Berndorf 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Betteldorf 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Birgel 380 % 0 Prozentpunkte 385 %
Bodenbach 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Borler 380 % 0 Prozentpunkte 465 %

Wie viel Gewerbesteuer in Niederstadtfeld anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 380 % ergibt das 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Welche Satzung gilt

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Niederstadtfeld und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Niederstadtfeld ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Niederstadtfeld

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Niederstadtfeld?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Niederstadtfeld?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 465 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Niederstadtfeld hoch?

Der Median Landkreis Vulkaneifel liegt bei 380 %. Niederstadtfeld liegt damit genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Niederstadtfeld per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Niederstadtfeld
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.