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Bayern Landkreis Donau-Ries Niederschönenfeld

Hebesätze Niederschönenfeld

Landkreis Donau-Ries · AGS 09779192 · 1.505 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

380 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Niederschönenfeld aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 330 %. Der Median Landkreis Donau-Ries liegt bei 340 %, die Differenz beträgt 40 Prozentpunkte.

Was der Wert für Niederschönenfeld bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Niederschönenfeld im mittleren Fünftel; der Satz von 380 % kommt insgesamt 2.486 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.594 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.610-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Niederschönenfeld im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Niederschönenfeld, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Niederschönenfeld 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Donau-Ries 340 % Berichtsjahr 2024 +40 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 44 Gemeinden im Landkreis Donau-Ries mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Niederschönenfeld auf Platz 39, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Wie die Umgebung von Niederschönenfeld liegt

Gemeinden im Landkreis Donau-Ries mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Niederschönenfeld Grundsteuer B
Daiting 380 % 0 Prozentpunkte 400 %
Kaisheim 380 % 0 Prozentpunkte 390 %
Monheim 380 % 0 Prozentpunkte 300 %
Rögling 380 % 0 Prozentpunkte 310 %
Tapfheim 380 % 0 Prozentpunkte 390 %

Was die Gewerbesteuer in Niederschönenfeld konkret kostet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 380 % sind das 12.701,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Niederschönenfeld, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Niederschönenfeld noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Niederschönenfeld

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Niederschönenfeld?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Niederschönenfeld?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 330 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Niederschönenfeld hoch?

Gemessen am Median Landkreis Donau-Ries von 340 % liegt der Satz von Niederschönenfeld 40 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Niederschönenfeld legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Niederschönenfeld
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.