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Rheinland-Pfalz Landkreis Bad Dürkheim Niederkirchen bei Deidesheim

Hebesätze Niederkirchen bei Deidesheim

Landkreis Bad Dürkheim · AGS 07332039 · 2.352 Einwohner

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
490 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
365 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Niederkirchen bei Deidesheim gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 490 %. Der Median Landkreis Bad Dürkheim liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Niederkirchen bei Deidesheim hoch?

1.113 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 400 % fest. Damit liegt Niederkirchen bei Deidesheim im vierten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.710 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 285-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Niederkirchen bei Deidesheim im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Niederkirchen bei Deidesheim, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Niederkirchen bei Deidesheim 400 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Bad Dürkheim 395 % Berichtsjahr 2024 +5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 48 Gemeinden im Landkreis Bad Dürkheim mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Niederkirchen bei Deidesheim auf Platz 28, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Wie die Umgebung von Niederkirchen bei Deidesheim liegt

Gemeinden im Landkreis Bad Dürkheim mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Niederkirchen bei Deidesheim Grundsteuer B
Altleiningen 400 % 0 Prozentpunkte 640 %
Dirmstein 400 % 0 Prozentpunkte 665 %
Erpolzheim 400 % 0 Prozentpunkte 485 %
Kirchheim an der Weinstraße 400 % 0 Prozentpunkte 465 %
Laumersheim 400 % 0 Prozentpunkte 675 %

Was die Gewerbesteuer in Niederkirchen bei Deidesheim konkret kostet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 400 %, also 13.370,00 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Niederkirchen bei Deidesheim, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Niederkirchen bei Deidesheim noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Niederkirchen bei Deidesheim

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Niederkirchen bei Deidesheim?

In Niederkirchen bei Deidesheim gilt ein Hebesatz von 400 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.370,00 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Niederkirchen bei Deidesheim?

Niederkirchen bei Deidesheim setzt die Grundsteuer B auf 490 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Niederkirchen bei Deidesheim hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Bad Dürkheim von 395 % liegt Niederkirchen bei Deidesheim 5 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Niederkirchen bei Deidesheim. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Niederkirchen bei Deidesheim
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.