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Hessen Landkreis Hersfeld-Rotenburg Niederaula, Marktgemeinde

Hebesätze Niederaula, Marktgemeinde

Landkreis Hersfeld-Rotenburg · AGS 06632015 · 5.340 Einwohner

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
600 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
600 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Niederaula, Marktgemeinde ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 600 %. Der Median Landkreis Hersfeld-Rotenburg liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.

Wo Niederaula, Marktgemeinde im Vergleich steht

Der Wert von 400 % ordnet Niederaula, Marktgemeinde im vierten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 1.112 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 233 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 291-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Niederaula, Marktgemeinde ausweisen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Niederaula, Marktgemeinde, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Niederaula, Marktgemeinde 400 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Hersfeld-Rotenburg 395 % Berichtsjahr 2024 +5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 20 Gemeinden im Landkreis Hersfeld-Rotenburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Niederaula, Marktgemeinde auf Platz 12, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Wie die Umgebung von Niederaula, Marktgemeinde liegt

Gemeinden im Landkreis Hersfeld-Rotenburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Niederaula, Marktgemeinde Grundsteuer B
Alheim 400 % 0 Prozentpunkte 600 %
Breitenbach a. Herzberg 400 % 0 Prozentpunkte 500 %
Hohenroda 400 % 0 Prozentpunkte 490 %
Nentershausen 400 % 0 Prozentpunkte 650 %
Hauneck 395 % −5 Prozentpunkte 425 %

Was der Hebesatz in Niederaula, Marktgemeinde in Euro bedeutet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 400 % macht daraus 13.370,00 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Welche Satzung gilt

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Niederaula, Marktgemeinde nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Niederaula, Marktgemeinde noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Niederaula, Marktgemeinde

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Niederaula, Marktgemeinde?

Niederaula, Marktgemeinde setzt 400 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.370,00 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Niederaula, Marktgemeinde?

Niederaula, Marktgemeinde setzt die Grundsteuer B auf 600 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Niederaula, Marktgemeinde hoch?

Niederaula, Marktgemeinde liegt 5 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Hersfeld-Rotenburg von 395 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Niederaula, Marktgemeinde legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Niederaula, Marktgemeinde
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.