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Hessen Landkreis Hersfeld-Rotenburg Nentershausen

Hebesätze Nentershausen

Landkreis Hersfeld-Rotenburg · AGS 06632013 · 2.571 Einwohner

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
650 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
650 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Nentershausen beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 650 %. Der Median Landkreis Hersfeld-Rotenburg liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.

Was der Wert für Nentershausen bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Nentershausen im vierten Fünftel; der Satz von 400 % kommt insgesamt 1.113 mal vor. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 233 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 398-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Nentershausen im Zahlenvergleich

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Nentershausen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Nentershausen 400 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Hersfeld-Rotenburg 395 % Berichtsjahr 2024 +5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 20 Gemeinden im Landkreis Hersfeld-Rotenburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Nentershausen auf Platz 12, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Hersfeld-Rotenburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Nentershausen Grundsteuer B
Alheim 400 % 0 Prozentpunkte 600 %
Breitenbach a. Herzberg 400 % 0 Prozentpunkte 500 %
Hohenroda 400 % 0 Prozentpunkte 490 %
Niederaula, Marktgemeinde 400 % 0 Prozentpunkte 600 %
Hauneck 395 % −5 Prozentpunkte 425 %

Gewerbesteuer in Nentershausen an einem Beispiel

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 400 % sind das 13.370,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Zuständig für die Festsetzung ist Nentershausen selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Nentershausen noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Nentershausen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Nentershausen?

In Nentershausen gilt ein Hebesatz von 400 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.370,00 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Nentershausen?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 650 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Nentershausen hoch?

Der Median Landkreis Hersfeld-Rotenburg liegt bei 395 %. Nentershausen liegt damit 5 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Nentershausen per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Nentershausen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.