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Bayern Landkreis Landshut Niederaichbach

Hebesätze Niederaichbach

Landkreis Landshut · AGS 09274156 · 4.174 Einwohner

Gewerbesteuer
365 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
250 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
250 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Niederaichbach beträgt 365 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 250 %. Der Median Landkreis Landshut liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 15 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Niederaichbach hoch?

150 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 365 % fest. Damit liegt Niederaichbach im zweiten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.531 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 714-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Niederaichbach im Zahlenvergleich

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Niederaichbach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Niederaichbach 365 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Landshut 350 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −15 Prozentpunkte

Von 35 Gemeinden im Landkreis Landshut mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Niederaichbach auf Platz 23, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Nachbarn von Niederaichbach mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Landshut mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Niederaichbach Grundsteuer B
Tiefenbach 360 % −5 Prozentpunkte 300 %
Weng 360 % −5 Prozentpunkte 350 %
Wörth a.d.Isar 360 % −5 Prozentpunkte 320 %
Adlkofen 350 % −15 Prozentpunkte 350 %
Aham 350 % −15 Prozentpunkte 400 %

Gewerbesteuer in Niederaichbach an einem Beispiel

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 365 %, also 12.200,13 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wer den Hebesatz in Niederaichbach beschliesst

Zuständig für die Festsetzung ist Niederaichbach selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Niederaichbach noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Niederaichbach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Niederaichbach?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 365 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.200,13 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Niederaichbach?

Niederaichbach setzt die Grundsteuer B auf 250 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Niederaichbach hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Landshut von 350 % liegt Niederaichbach 15 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Niederaichbach selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Niederaichbach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.