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Schleswig-Holstein Kreis Ostholstein Neustadt in Holstein

Hebesätze Neustadt in Holstein

Kreis Ostholstein · AGS 01055032 · 15.358 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Neustadt in Holstein, Stadt

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
425 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

400 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Neustadt in Holstein aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 425 %. Der Median Kreis Ostholstein liegt bei 370 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Wie Neustadt in Holstein bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Neustadt in Holstein im vierten Fünftel. Denselben Satz von 400 % setzen bundesweit 1.113 Gemeinden fest. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 986 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 34-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Neustadt in Holstein vorliegen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Neustadt in Holstein, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Neustadt in Holstein 400 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Ostholstein 370 % Berichtsjahr 2024 +30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 36 Gemeinden im Kreis Ostholstein mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Neustadt in Holstein auf Platz 36, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Neustadt in Holstein mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Kreis Ostholstein mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Neustadt in Holstein Grundsteuer B
Eutin 390 % −10 Prozentpunkte 435 %
Ahrensbök 380 % −20 Prozentpunkte 425 %
Altenkrempe 380 % −20 Prozentpunkte 425 %
Bad Schwartau 380 % −20 Prozentpunkte 425 %
Bosau 380 % −20 Prozentpunkte 425 %

Wie viel Gewerbesteuer in Neustadt in Holstein anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 400 % ergibt das 13.370,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wer den Hebesatz in Neustadt in Holstein beschliesst

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Neustadt in Holstein und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Neustadt in Holstein ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Neustadt in Holstein

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Neustadt in Holstein?

In Neustadt in Holstein gilt ein Hebesatz von 400 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.370,00 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Neustadt in Holstein?

425 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Neustadt in Holstein hoch?

Neustadt in Holstein liegt 30 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Kreis Ostholstein von 370 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Neustadt in Holstein legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Neustadt in Holstein
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.