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Hebesätze Neustadt b.Coburg
Neustadt b.Coburg setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Coburg liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.
Was der Wert für Neustadt b.Coburg bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Neustadt b.Coburg im mittleren Fünftel; der Satz von 380 % kommt insgesamt 2.486 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.594 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 124-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.
Die Werte für Neustadt b.Coburg im Überblick
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Neustadt b.Coburg | 380 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Coburg | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
Von 17 Gemeinden im Landkreis Coburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Neustadt b.Coburg auf Platz 8, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Gemeinden nahe am Wert von Neustadt b.Coburg
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Neustadt b.Coburg | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Ahorn | 380 % | 0 Prozentpunkte | 360 % |
| Ebersdorf b.Coburg | 380 % | 0 Prozentpunkte | 335 % |
| Großheirath | 380 % | 0 Prozentpunkte | 360 % |
| Grub a.Forst | 380 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
| Itzgrund | 380 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
Was die Gewerbesteuer in Neustadt b.Coburg konkret kostet
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 380 % sind das 12.701,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Neustadt b.Coburg, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.
Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Neustadt b.Coburg noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Neustadt b.Coburg
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Neustadt b.Coburg?
In Neustadt b.Coburg gilt ein Hebesatz von 380 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.701,50 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Neustadt b.Coburg?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Neustadt b.Coburg hoch?
Der Median Landkreis Coburg liegt bei 380 %. Neustadt b.Coburg liegt damit genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Neustadt b.Coburg durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.