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Bayern Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab Neustadt a.d.Waldnaab

Hebesätze Neustadt a.d.Waldnaab

Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab · AGS 09374139 · 5.787 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Neustadt a.d.Waldnaab, St

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Neustadt a.d.Waldnaab beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 330 %. Der Median Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab liegt bei 350 % und damit auf demselben Wert.

Ist der Hebesatz in Neustadt a.d.Waldnaab hoch?

880 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 350 % fest. Damit liegt Neustadt a.d.Waldnaab im zweiten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.022 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 474-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Neustadt a.d.Waldnaab nach Quelle

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Neustadt a.d.Waldnaab, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Neustadt a.d.Waldnaab 350 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab 350 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 38 Gemeinden im Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Neustadt a.d.Waldnaab auf Platz 18, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Neustadt a.d.Waldnaab Grundsteuer B
Bechtsrieth 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Eschenbach i.d.OPf. 350 % 0 Prozentpunkte 300 %
Floß 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Kirchendemenreuth 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Kirchenthumbach 350 % 0 Prozentpunkte 350 %

Ein Rechenbeispiel für Neustadt a.d.Waldnaab

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 350 %, also 11.698,75 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Neustadt a.d.Waldnaab legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Neustadt a.d.Waldnaab fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Neustadt a.d.Waldnaab

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Neustadt a.d.Waldnaab?

Neustadt a.d.Waldnaab setzt 350 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.698,75 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Neustadt a.d.Waldnaab?

Neustadt a.d.Waldnaab setzt die Grundsteuer B auf 330 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Neustadt a.d.Waldnaab hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab von 350 % liegt Neustadt a.d.Waldnaab genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Neustadt a.d.Waldnaab per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Neustadt a.d.Waldnaab
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.