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Nordrhein-Westfalen Rhein-Sieg-Kreis Neunkirchen-Seelscheid

Hebesätze Neunkirchen-Seelscheid

Rhein-Sieg-Kreis · AGS 05382040 · 20.064 Einwohner

Gewerbesteuer
515 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
793 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
599 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

515 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Neunkirchen-Seelscheid aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 793 %. Der Median Rhein-Sieg-Kreis liegt bei 515 % und damit auf demselben Wert.

Wo Neunkirchen-Seelscheid im Vergleich steht

Der Wert von 515 % ordnet Neunkirchen-Seelscheid im höchsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 6 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die Gemeinde auf Platz 359 von 396, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 211-grösste von 396 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Neunkirchen-Seelscheid ausweisen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Neunkirchen-Seelscheid, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Neunkirchen-Seelscheid 515 % Berichtsjahr 2024
Median Rhein-Sieg-Kreis 515 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +135 Prozentpunkte

Von 19 Gemeinden im Rhein-Sieg-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Neunkirchen-Seelscheid auf Platz 10, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Gemeinden nahe am Wert von Neunkirchen-Seelscheid

Gemeinden im Rhein-Sieg-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Neunkirchen-Seelscheid Grundsteuer B
Bornheim 515 % 0 Prozentpunkte 750 %
Much 515 % 0 Prozentpunkte 750 %
Siegburg 515 % 0 Prozentpunkte 790 %
Meckenheim 520 % +5 Prozentpunkte 895 %
Niederkassel 510 % −5 Prozentpunkte 1.100 %

Was der Hebesatz in Neunkirchen-Seelscheid in Euro bedeutet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 515 % macht daraus 17.213,88 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 4.512,38 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Neunkirchen-Seelscheid noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Neunkirchen-Seelscheid

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Neunkirchen-Seelscheid?

Neunkirchen-Seelscheid setzt 515 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 17.213,88 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Neunkirchen-Seelscheid?

Neunkirchen-Seelscheid setzt die Grundsteuer B auf 793 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Neunkirchen-Seelscheid hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 515 %. Neunkirchen-Seelscheid liegt genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Neunkirchen-Seelscheid legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Neunkirchen-Seelscheid
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.