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Rheinland-Pfalz Landkreis Kusel Neunkirchen a.Potzb.

Hebesätze Neunkirchen a.Potzb.

Landkreis Kusel · AGS 07336066 · 420 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
600 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Neunkirchen a.Potzb. gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 600 %. Der Median Landkreis Kusel liegt bei 384 %, die Differenz beträgt 4 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Neunkirchen a.Potzb. hoch?

2.486 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 380 % fest. Damit liegt Neunkirchen a.Potzb. im mittleren Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 142 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.401-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Neunkirchen a.Potzb. im Zahlenvergleich

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Neunkirchen a.Potzb., je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Neunkirchen a.Potzb. 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Kusel 384 % Berichtsjahr 2024 −4 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 98 Gemeinden im Landkreis Kusel mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Neunkirchen a.Potzb. auf Platz 5, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Nachbarn von Neunkirchen a.Potzb. mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Kusel mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Neunkirchen a.Potzb. Grundsteuer B
Albessen 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Altenkirchen 380 % 0 Prozentpunkte 600 %
Bedesbach 380 % 0 Prozentpunkte 476 %
Börsborn 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Breitenbach 380 % 0 Prozentpunkte 465 %

Gewerbesteuer in Neunkirchen a.Potzb. an einem Beispiel

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 380 %, also 12.701,50 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wer den Hebesatz in Neunkirchen a.Potzb. beschliesst

Zuständig für die Festsetzung ist Neunkirchen a.Potzb. selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Neunkirchen a.Potzb. noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Neunkirchen a.Potzb.

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Neunkirchen a.Potzb.?

Neunkirchen a.Potzb. setzt 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.701,50 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Neunkirchen a.Potzb.?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 600 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Neunkirchen a.Potzb. hoch?

Gemessen am Median Landkreis Kusel von 384 % liegt der Satz von Neunkirchen a.Potzb. 4 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Neunkirchen a.Potzb. selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Neunkirchen a.Potzb.
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.