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Thüringen Saale-Orla-Kreis Neundorf (bei Schleiz)

Hebesätze Neundorf (bei Schleiz)

Saale-Orla-Kreis · AGS 16075072 · 260 Einwohner

Gewerbesteuer
357 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
389 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
271 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Neundorf (bei Schleiz) ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 357 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 389 %. Der Median Saale-Orla-Kreis liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 38 Prozentpunkte.

Wie Neundorf (bei Schleiz) bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Neundorf (bei Schleiz) im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 357 % setzen bundesweit 62 Gemeinden fest. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 21 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 499-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Neundorf (bei Schleiz) nach Quelle

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Neundorf (bei Schleiz), je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Neundorf (bei Schleiz) 357 % Berichtsjahr 2024
Median Saale-Orla-Kreis 395 % Berichtsjahr 2024 −38 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −23 Prozentpunkte

Von 59 Gemeinden im Saale-Orla-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Neundorf (bei Schleiz) auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Neundorf (bei Schleiz) mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Saale-Orla-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Neundorf (bei Schleiz) Grundsteuer B
Dreitzsch 357 % 0 Prozentpunkte 389 %
Görkwitz 357 % 0 Prozentpunkte 389 %
Kirschkau 357 % 0 Prozentpunkte 389 %
Lemnitz 357 % 0 Prozentpunkte 389 %
Miesitz 357 % 0 Prozentpunkte 389 %

Ein Rechenbeispiel für Neundorf (bei Schleiz)

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 357 % ergibt das 11.932,73 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 768,77 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wer den Hebesatz in Neundorf (bei Schleiz) beschliesst

Neundorf (bei Schleiz) legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Neundorf (bei Schleiz) fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Neundorf (bei Schleiz)

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Neundorf (bei Schleiz)?

Der Hebesatz liegt bei 357 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 11.932,73 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Neundorf (bei Schleiz)?

Neundorf (bei Schleiz) setzt die Grundsteuer B auf 389 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Neundorf (bei Schleiz) hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 395 %. Neundorf (bei Schleiz) liegt 38 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Neundorf (bei Schleiz) legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Neundorf (bei Schleiz)
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.