Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Bayern Landkreis Schwandorf Neukirchen-Balbini

Hebesätze Neukirchen-Balbini

Landkreis Schwandorf · AGS 09376146 · 1.138 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Neukirchen-Balbini, M

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Neukirchen-Balbini ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 350 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Schwandorf liegt bei 350 % und damit auf demselben Wert.

Ist der Hebesatz in Neukirchen-Balbini hoch?

880 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 350 % fest. Damit liegt Neukirchen-Balbini im zweiten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.022 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.841-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Neukirchen-Balbini im Zahlenvergleich

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Neukirchen-Balbini, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Neukirchen-Balbini 350 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Schwandorf 350 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 33 Gemeinden im Landkreis Schwandorf mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Neukirchen-Balbini auf Platz 14, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Nachbarn von Neukirchen-Balbini mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Schwandorf mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Neukirchen-Balbini Grundsteuer B
Altendorf 350 % 0 Prozentpunkte 400 %
Bodenwöhr 350 % 0 Prozentpunkte 300 %
Dieterskirchen 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Guteneck 350 % 0 Prozentpunkte 390 %
Nabburg 350 % 0 Prozentpunkte 350 %

Gewerbesteuer in Neukirchen-Balbini an einem Beispiel

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 350 %, also 11.698,75 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wer den Hebesatz in Neukirchen-Balbini beschliesst

Zuständig für die Festsetzung ist Neukirchen-Balbini selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Neukirchen-Balbini noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Neukirchen-Balbini

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Neukirchen-Balbini?

350 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 11.698,75 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Neukirchen-Balbini?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 350 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Neukirchen-Balbini hoch?

Gemessen am Median Landkreis Schwandorf von 350 % liegt der Satz von Neukirchen-Balbini genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Neukirchen-Balbini durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Neukirchen-Balbini
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.