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Schleswig-Holstein Kreis Nordfriesland Neukirchen

Hebesätze Neukirchen

Kreis Nordfriesland · AGS 01054086 · 1.137 Einwohner

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Neukirchen beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 390 %. Der Median Kreis Nordfriesland liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Was der Wert für Neukirchen bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Neukirchen im vierten Fünftel; der Satz von 400 % kommt insgesamt 1.113 mal vor. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 986 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 354-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Neukirchen im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Neukirchen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Neukirchen 400 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Nordfriesland 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 133 Gemeinden im Kreis Nordfriesland mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Neukirchen auf Platz 86, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Nachbarn von Neukirchen mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Kreis Nordfriesland mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Neukirchen Grundsteuer B
Achtrup 400 % 0 Prozentpunkte 425 %
Ahrenshöft 400 % 0 Prozentpunkte 370 %
Ahrenviölfeld 400 % 0 Prozentpunkte 290 %
Almdorf 400 % 0 Prozentpunkte 425 %
Aventoft 400 % 0 Prozentpunkte 425 %

Was die Gewerbesteuer in Neukirchen konkret kostet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 400 % sind das 13.370,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wer den Hebesatz in Neukirchen beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Neukirchen, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Neukirchen noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Neukirchen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Neukirchen?

400 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.370,00 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Neukirchen?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 390 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Neukirchen hoch?

Neukirchen liegt 20 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Kreis Nordfriesland von 380 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Neukirchen durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Neukirchen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.