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Hebesätze Neuhaus a.Inn
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Neuhaus a.Inn beträgt 330 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Passau liegt bei 345 %, die Differenz beträgt 15 Prozentpunkte.
Wie Neuhaus a.Inn bundesweit einzuordnen ist
Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Neuhaus a.Inn im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 330 % setzen bundesweit 429 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 581 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 850-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.
Neuhaus a.Inn im Zahlenvergleich
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Neuhaus a.Inn | 330 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Passau | 345 % | Berichtsjahr 2024 | −15 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −50 Prozentpunkte |
Von 38 Gemeinden im Landkreis Passau mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Neuhaus a.Inn auf Platz 4, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.
Gemeinden nahe am Wert von Neuhaus a.Inn
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Neuhaus a.Inn | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Aldersbach | 330 % | 0 Prozentpunkte | 300 % |
| Breitenberg | 330 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| Eging a.See | 330 % | 0 Prozentpunkte | 300 % |
| Haarbach | 330 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| Hofkirchen | 330 % | 0 Prozentpunkte | 300 % |
Gewerbesteuer in Neuhaus a.Inn an einem Beispiel
Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 330 % ergibt das 11.030,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Zuständig für die Festsetzung ist Neuhaus a.Inn selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Neuhaus a.Inn noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Neuhaus a.Inn
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Neuhaus a.Inn?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 330 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.030,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Neuhaus a.Inn?
350 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Neuhaus a.Inn hoch?
Der Median Landkreis Passau liegt bei 345 %. Neuhaus a.Inn liegt damit 15 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Neuhaus a.Inn legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.