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Hebesätze Neuenrade
Neuenrade setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 450 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 600 %. Der Median Märkischer Kreis liegt bei 450 % und damit auf demselben Wert.
Wie Neuenrade zum Landesdurchschnitt liegt
Neuenrade liegt im höchsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 136 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 450 %. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die Gemeinde auf Platz 183 von 396, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 317-grösste von 396 Gemeinden des Landes.
Neuenrade im Zahlenvergleich
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Neuenrade | 450 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Märkischer Kreis | 450 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +70 Prozentpunkte |
Von 15 Gemeinden im Märkischer Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Neuenrade auf Platz 3, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Gemeinden nahe am Wert von Neuenrade
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Neuenrade | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Halver | 450 % | 0 Prozentpunkte | 550 % |
| Herscheid | 450 % | 0 Prozentpunkte | 680 % |
| Kierspe | 450 % | 0 Prozentpunkte | 537 % |
| Meinerzhagen | 450 % | 0 Prozentpunkte | 575 % |
| Plettenberg | 450 % | 0 Prozentpunkte | 590 % |
Gewerbesteuer in Neuenrade an einem Beispiel
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 450 % Hebesatz sind 15.041,25 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Zuständig für die Festsetzung ist Neuenrade selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Neuenrade noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Neuenrade
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Neuenrade?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 450 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 15.041,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Neuenrade?
Die Grundsteuer B liegt bei 600 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Neuenrade hoch?
Gemessen am Median Märkischer Kreis von 450 % liegt der Satz von Neuenrade genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Neuenrade per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.