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Hebesätze Neuenkirchen-Vörden
In Neuenkirchen-Vörden gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 363 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 388 %. Der Median Landkreis Vechta liegt bei 343 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Neuenkirchen-Vörden hoch?
1 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 363 % fest. Damit liegt Neuenkirchen-Vörden im zweiten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 200 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 229-grösste von 941 Gemeinden des Landes.
Neuenkirchen-Vörden im Zahlenvergleich
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Neuenkirchen-Vörden | 363 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Vechta | 343 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −17 Prozentpunkte |
Von 10 Gemeinden im Landkreis Vechta mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Neuenkirchen-Vörden auf Platz 10, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Wie die Umgebung von Neuenkirchen-Vörden liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Neuenkirchen-Vörden | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Dinklage | 356 % | −7 Prozentpunkte | 426 % |
| Damme | 350 % | −13 Prozentpunkte | 360 % |
| Holdorf | 350 % | −13 Prozentpunkte | 330 % |
| Visbek | 345 % | −18 Prozentpunkte | 335 % |
| Bakum | 340 % | −23 Prozentpunkte | 320 % |
Gewerbesteuer in Neuenkirchen-Vörden an einem Beispiel
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 363 %, also 12.133,28 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 568,23 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.
Welche Satzung gilt
Zuständig für die Festsetzung ist Neuenkirchen-Vörden selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Neuenkirchen-Vörden noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Neuenkirchen-Vörden
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Neuenkirchen-Vörden?
363 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.133,28 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Neuenkirchen-Vörden?
Neuenkirchen-Vörden setzt die Grundsteuer B auf 388 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Neuenkirchen-Vörden hoch?
Gemessen am Median Landkreis Vechta von 343 % liegt der Satz von Neuenkirchen-Vörden 20 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.