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Schleswig-Holstein Kreis Steinburg Neuendorf-Sachsenbande

Hebesätze Neuendorf-Sachsenbande

Kreis Steinburg · AGS 01061119 · 428 Einwohner

Gewerbesteuer
335 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
290 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
290 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Neuendorf-Sachsenbande beträgt 335 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 290 %. Der Median Kreis Steinburg liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 25 Prozentpunkte.

Wie Neuendorf-Sachsenbande bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Neuendorf-Sachsenbande im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 335 % setzen bundesweit 34 Gemeinden fest. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 324 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 740-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Neuendorf-Sachsenbande im Überblick

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Neuendorf-Sachsenbande, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Neuendorf-Sachsenbande 335 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Steinburg 360 % Berichtsjahr 2024 −25 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −45 Prozentpunkte

Von 111 Gemeinden im Kreis Steinburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Neuendorf-Sachsenbande auf Platz 29, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Neuendorf-Sachsenbande

Gemeinden im Kreis Steinburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Neuendorf-Sachsenbande Grundsteuer B
Neuendorf b. Elmshorn 335 % 0 Prozentpunkte 340 %
Störkathen 335 % 0 Prozentpunkte 350 %
Borsfleth 334 % −1 Prozentpunkte 331 %
Bekmünde 330 % −5 Prozentpunkte 370 %
Brokdorf 330 % −5 Prozentpunkte 270 %

Was die Gewerbesteuer in Neuendorf-Sachsenbande konkret kostet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 335 % ergibt das 11.197,38 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.504,13 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Neuendorf-Sachsenbande, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Neuendorf-Sachsenbande noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Neuendorf-Sachsenbande

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Neuendorf-Sachsenbande?

Neuendorf-Sachsenbande setzt 335 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.197,38 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Neuendorf-Sachsenbande?

Neuendorf-Sachsenbande setzt die Grundsteuer B auf 290 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Neuendorf-Sachsenbande hoch?

Im Vergleich zum Median Kreis Steinburg von 360 % liegt Neuendorf-Sachsenbande 25 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Neuendorf-Sachsenbande legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Neuendorf-Sachsenbande
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.