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Bayern Landkreis Ansbach Neuendettelsau

Hebesätze Neuendettelsau

Landkreis Ansbach · AGS 09571180 · 8.184 Einwohner

Gewerbesteuer
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
430 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
430 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

330 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Neuendettelsau aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 430 %. Der Median Landkreis Ansbach liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wie Neuendettelsau bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Neuendettelsau im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 330 % setzen bundesweit 429 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 581 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 312-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Neuendettelsau im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Neuendettelsau, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Neuendettelsau 330 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Ansbach 350 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −50 Prozentpunkte

Von 58 Gemeinden im Landkreis Ansbach mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Neuendettelsau auf Platz 17, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Neuendettelsau liegt

Gemeinden im Landkreis Ansbach mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Neuendettelsau Grundsteuer B
Ehingen 330 % 0 Prozentpunkte 450 %
Merkendorf 330 % 0 Prozentpunkte 350 %
Ornbau 330 % 0 Prozentpunkte 440 %
Petersaurach 330 % 0 Prozentpunkte 450 %
Weidenbach 330 % 0 Prozentpunkte 440 %

Was die Gewerbesteuer in Neuendettelsau konkret kostet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 330 % ergibt das 11.030,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Neuendettelsau, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Neuendettelsau noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Neuendettelsau

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Neuendettelsau?

Neuendettelsau setzt 330 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.030,25 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Neuendettelsau?

Die Grundsteuer B liegt bei 430 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Neuendettelsau hoch?

Gemessen am Median Landkreis Ansbach von 350 % liegt der Satz von Neuendettelsau 20 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Neuendettelsau durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Neuendettelsau
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.