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Schleswig-Holstein Kreis Rendsburg-Eckernförde Neu Duvenstedt

Hebesätze Neu Duvenstedt

Kreis Rendsburg-Eckernförde · AGS 01058111 · 129 Einwohner

Gewerbesteuer
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Neu Duvenstedt beträgt 320 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 300 %. Der Median Kreis Rendsburg-Eckernförde liegt bei 336 %, die Differenz beträgt 16 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Neu Duvenstedt hoch?

435 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 320 % fest. Damit liegt Neu Duvenstedt im niedrigsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 173 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.039-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Neu Duvenstedt vorliegen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Neu Duvenstedt, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Neu Duvenstedt 320 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Rendsburg-Eckernförde 336 % Berichtsjahr 2024 −16 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −60 Prozentpunkte

Von 165 Gemeinden im Kreis Rendsburg-Eckernförde mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Neu Duvenstedt auf Platz 37, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Kreis Rendsburg-Eckernförde mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Neu Duvenstedt Grundsteuer B
Alt Duvenstedt 320 % 0 Prozentpunkte 280 %
Aukrug 320 % 0 Prozentpunkte 320 %
Bargstall 320 % 0 Prozentpunkte 320 %
Beringstedt 320 % 0 Prozentpunkte 329 %
Bünsdorf 320 % 0 Prozentpunkte 320 %

Wie viel Gewerbesteuer in Neu Duvenstedt anfällt

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 320 %, also 10.696,00 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Neu Duvenstedt und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Neu Duvenstedt ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Neu Duvenstedt

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Neu Duvenstedt?

Der Hebesatz liegt bei 320 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 10.696,00 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Neu Duvenstedt?

Die Grundsteuer B liegt bei 300 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Neu Duvenstedt hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 336 %. Neu Duvenstedt liegt 16 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Neu Duvenstedt legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Neu Duvenstedt
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.