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Hebesätze Bünsdorf
Bünsdorf setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 320 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 320 %. Der Median Kreis Rendsburg-Eckernförde liegt bei 336 %, die Differenz beträgt 16 Prozentpunkte.
Wie Bünsdorf zum Landesdurchschnitt liegt
Bünsdorf liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 435 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 320 %. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 173 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 593-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.
Welche Stände für Bünsdorf vorliegen
Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Bünsdorf | 320 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Kreis Rendsburg-Eckernförde | 336 % | Berichtsjahr 2024 | −16 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −60 Prozentpunkte |
Von 165 Gemeinden im Kreis Rendsburg-Eckernförde mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bünsdorf auf Platz 37, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Vergleichbare Gemeinden in der Nähe
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Bünsdorf | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Alt Duvenstedt | 320 % | 0 Prozentpunkte | 280 % |
| Aukrug | 320 % | 0 Prozentpunkte | 320 % |
| Bargstall | 320 % | 0 Prozentpunkte | 320 % |
| Beringstedt | 320 % | 0 Prozentpunkte | 329 % |
| Dätgen | 320 % | 0 Prozentpunkte | 310 % |
Wie viel Gewerbesteuer in Bünsdorf anfällt
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 320 % Hebesatz sind 10.696,00 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.
Wo die Festsetzung für Bünsdorf nachzulesen ist
Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Bünsdorf und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.
Die Satzung von Bünsdorf ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bünsdorf
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bünsdorf?
Bünsdorf setzt 320 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 10.696,00 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bünsdorf?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 320 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Bünsdorf hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 336 %. Bünsdorf liegt 16 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Bünsdorf. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.