Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Sachsen Landkreis Bautzen Neschwitz

Hebesätze Neschwitz

Landkreis Bautzen · AGS 14625360 · 2.393 Einwohner

Gewerbesteuer
420 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
480 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
350 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Neschwitz ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 420 % festgesetzt (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 480 %. Der Median Landkreis Bautzen liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 390 % aus.

Wie Neschwitz bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Neschwitz im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 420 % setzen bundesweit 243 Gemeinden fest. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 362 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 298-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Neschwitz im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Neschwitz, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Neschwitz 420 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Neschwitz 390 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Bautzen 400 % Gebietsstand 1. Januar 2026 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte

Von 57 Gemeinden im Landkreis Bautzen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Neschwitz auf Platz 53, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Neschwitz liegt

Gemeinden im Landkreis Bautzen mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Neschwitz Grundsteuer B
Bautzen 420 % 0 Prozentpunkte 405 %
Großpostwitz/O.L. 420 % 0 Prozentpunkte 430 %
Neukirch 420 % 0 Prozentpunkte 475 %
Schwepnitz 420 % 0 Prozentpunkte 480 %
Arnsdorf 410 % −10 Prozentpunkte 400 %

Was die Gewerbesteuer in Neschwitz konkret kostet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 420 % ergibt das 14.038,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Neschwitz, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Neschwitz noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Neschwitz

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Neschwitz?

Der Hebesatz liegt bei 420 %, gebietsstand 1. januar 2026. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 14.038,50 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Neschwitz?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 480 %, gebietsstand 1. januar 2026. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Neschwitz hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 400 %. Neschwitz liegt 20 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Neschwitz durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Neschwitz
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.