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Hebesätze Großpostwitz/O.L.
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Großpostwitz/O.L. beträgt 420 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 430 %. Der Median Landkreis Bautzen liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 420 % aus.
Wie Großpostwitz/O.L. zum Landesdurchschnitt liegt
Großpostwitz/O.L. liegt im höchsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 243 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 420 %. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 362 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 269-grösste von 419 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Großpostwitz/O.L. nach Quelle
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Großpostwitz/O.L. | 420 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | — |
| Großpostwitz/O.L. | 420 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Bautzen | 400 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | +20 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +40 Prozentpunkte |
Von 57 Gemeinden im Landkreis Bautzen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Großpostwitz/O.L. auf Platz 53, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Nachbarn von Großpostwitz/O.L. mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Großpostwitz/O.L. | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Bautzen | 420 % | 0 Prozentpunkte | 405 % |
| Neschwitz | 420 % | 0 Prozentpunkte | 480 % |
| Neukirch | 420 % | 0 Prozentpunkte | 475 % |
| Schwepnitz | 420 % | 0 Prozentpunkte | 480 % |
| Arnsdorf | 410 % | −10 Prozentpunkte | 400 % |
Ein Rechenbeispiel für Großpostwitz/O.L.
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 420 % Hebesatz sind 14.038,50 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Wer den Hebesatz in Großpostwitz/O.L. beschliesst
Großpostwitz/O.L. legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Großpostwitz/O.L. fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Großpostwitz/O.L.
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Großpostwitz/O.L.?
Großpostwitz/O.L. setzt 420 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 14.038,50 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Großpostwitz/O.L.?
Großpostwitz/O.L. setzt die Grundsteuer B auf 430 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Großpostwitz/O.L. hoch?
Gemessen am Median Landkreis Bautzen von 400 % liegt der Satz von Großpostwitz/O.L. 20 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Großpostwitz/O.L. durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden | Gebietsstand 1. Januar 2026 | 9. September 2026 |
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.