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Schleswig-Holstein Kreis Rendsburg-Eckernförde Negenharrie

Hebesätze Negenharrie

Kreis Rendsburg-Eckernförde · AGS 01058109 · 377 Einwohner

Gewerbesteuer
334 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
339 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
339 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Negenharrie beträgt 334 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 339 %. Der Median Kreis Rendsburg-Eckernförde liegt bei 336 %, die Differenz beträgt 2 Prozentpunkte.

Wie Negenharrie zum Landesdurchschnitt liegt

Negenharrie liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 2 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 334 %. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 322 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 792-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Negenharrie vorliegen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Negenharrie, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Negenharrie 334 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Rendsburg-Eckernförde 336 % Berichtsjahr 2024 −2 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −46 Prozentpunkte

Von 165 Gemeinden im Kreis Rendsburg-Eckernförde mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Negenharrie auf Platz 77, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Nachbarn von Negenharrie mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Kreis Rendsburg-Eckernförde mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Negenharrie Grundsteuer B
Borgdorf-Seedorf 335 % +1 Prozentpunkte 332 %
Hoffeld 333 % −1 Prozentpunkte 335 %
Todenbüttel 335 % +1 Prozentpunkte 325 %
Grevenkrug 336 % +2 Prozentpunkte 332 %
Haßmoor 336 % +2 Prozentpunkte 367 %

Wie viel Gewerbesteuer in Negenharrie anfällt

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 334 % Hebesatz sind 11.163,95 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.537,55 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wer den Hebesatz in Negenharrie beschliesst

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Negenharrie und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Negenharrie ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Negenharrie

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Negenharrie?

In Negenharrie gilt ein Hebesatz von 334 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.163,95 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Negenharrie?

Negenharrie setzt die Grundsteuer B auf 339 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Negenharrie hoch?

Der Median Kreis Rendsburg-Eckernförde liegt bei 336 %. Negenharrie liegt damit 2 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Negenharrie. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Negenharrie
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.