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Schleswig-Holstein Kreis Rendsburg-Eckernförde Hoffeld

Hebesätze Hoffeld

Kreis Rendsburg-Eckernförde · AGS 01058076 · 172 Einwohner

Gewerbesteuer
333 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
335 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
335 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Hoffeld ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 333 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 335 %. Der Median Kreis Rendsburg-Eckernförde liegt bei 336 %, die Differenz beträgt 3 Prozentpunkte.

Wie Hoffeld bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Hoffeld im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 333 % setzen bundesweit 3 Gemeinden fest. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 321 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 991-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Hoffeld ausweisen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Hoffeld, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Hoffeld 333 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Rendsburg-Eckernförde 336 % Berichtsjahr 2024 −3 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −47 Prozentpunkte

Von 165 Gemeinden im Kreis Rendsburg-Eckernförde mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Hoffeld auf Platz 76, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Kreis Rendsburg-Eckernförde mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Hoffeld Grundsteuer B
Negenharrie 334 % +1 Prozentpunkte 339 %
Borgdorf-Seedorf 335 % +2 Prozentpunkte 332 %
Todenbüttel 335 % +2 Prozentpunkte 325 %
Barkelsby 330 % −3 Prozentpunkte 270 %
Borgstedt 330 % −3 Prozentpunkte 330 %

Was der Hebesatz in Hoffeld in Euro bedeutet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 333 % ergibt das 11.130,53 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.570,98 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Hoffeld nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Hoffeld noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Hoffeld

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Hoffeld?

333 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 11.130,53 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Hoffeld?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 335 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Hoffeld hoch?

Hoffeld liegt 3 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Kreis Rendsburg-Eckernförde von 336 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Hoffeld durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Hoffeld
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.