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Hebesätze Nausnitz
Nausnitz setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 360 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 390 %. Der Median Saale-Holzland-Kreis liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 35 Prozentpunkte.
Was der Wert für Nausnitz bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Nausnitz im zweiten Fünftel; der Satz von 360 % kommt insgesamt 514 mal vor. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 57 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 622-grösste von 630 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Nausnitz nach Quelle
Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Nausnitz | 360 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Saale-Holzland-Kreis | 395 % | Berichtsjahr 2024 | −35 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −20 Prozentpunkte |
Von 91 Gemeinden im Saale-Holzland-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Nausnitz auf Platz 10, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Vergleichbare Gemeinden in der Nähe
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Nausnitz | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Graitschen b. Bürgel | 360 % | 0 Prozentpunkte | 405 % |
| Großlöbichau | 357 % | −3 Prozentpunkte | 389 % |
| Möckern | 357 % | −3 Prozentpunkte | 405 % |
| Poxdorf | 357 % | −3 Prozentpunkte | 389 % |
| Petersberg | 350 % | −10 Prozentpunkte | 320 % |
Ein Rechenbeispiel für Nausnitz
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 360 % sind das 12.033,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.
Wo die Festsetzung für Nausnitz nachzulesen ist
Nausnitz legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Nausnitz fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Nausnitz
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Nausnitz?
360 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.033,00 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Nausnitz?
390 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Nausnitz hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 395 %. Nausnitz liegt 35 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Nausnitz selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.