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Hessen Landkreis Darmstadt-Dieburg Münster (Hessen)

Hebesätze Münster (Hessen)

Landkreis Darmstadt-Dieburg · AGS 06432015 · 14.533 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
528 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
428 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Münster (Hessen) setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 528 %. Der Median Landkreis Darmstadt-Dieburg liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wie Münster (Hessen) bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Münster (Hessen) im mittleren Fünftel. Denselben Satz von 380 % setzen bundesweit 2.486 Gemeinden fest. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 86 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 102-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Münster (Hessen) vorliegen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Münster (Hessen), je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Münster (Hessen) 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Darmstadt-Dieburg 400 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 23 Gemeinden im Landkreis Darmstadt-Dieburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Münster (Hessen) auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Münster (Hessen)

Gemeinden im Landkreis Darmstadt-Dieburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Münster (Hessen) Grundsteuer B
Alsbach-Hähnlein 380 % 0 Prozentpunkte 445 %
Dieburg 380 % 0 Prozentpunkte 450 %
Eppertshausen 380 % 0 Prozentpunkte 435 %
Groß-Zimmern 380 % 0 Prozentpunkte 500 %
Messel 380 % 0 Prozentpunkte 895 %

Wie viel Gewerbesteuer in Münster (Hessen) anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 380 % ergibt das 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Münster (Hessen) und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Münster (Hessen) ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Münster (Hessen)

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Münster (Hessen)?

Münster (Hessen) setzt 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.701,50 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Münster (Hessen)?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 528 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Münster (Hessen) hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Darmstadt-Dieburg von 400 % liegt Münster (Hessen) 20 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Münster (Hessen) selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Münster (Hessen)
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.