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Bayern Landkreis Bad Kissingen Münnerstadt

Hebesätze Münnerstadt

Landkreis Bad Kissingen · AGS 09672135 · 7.598 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Münnerstadt, St

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
450 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
450 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Münnerstadt gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 450 %. Der Median Landkreis Bad Kissingen liegt bei 370 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Münnerstadt zum Landesdurchschnitt liegt

Münnerstadt liegt im mittleren Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 2.486 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 380 %. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.594 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 337-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Münnerstadt im Überblick

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Münnerstadt, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Münnerstadt 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Bad Kissingen 370 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 26 Gemeinden im Landkreis Bad Kissingen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Münnerstadt auf Platz 14, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Bad Kissingen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Münnerstadt Grundsteuer B
Burkardroth 380 % 0 Prozentpunkte 300 %
Geroda 380 % 0 Prozentpunkte 330 %
Riedenberg 380 % 0 Prozentpunkte 350 %
Sulzthal 380 % 0 Prozentpunkte 320 %
Bad Brückenau 400 % +20 Prozentpunkte 350 %

Was die Gewerbesteuer in Münnerstadt konkret kostet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 380 % Hebesatz sind 12.701,50 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo die Festsetzung für Münnerstadt nachzulesen ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Münnerstadt, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Münnerstadt noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Münnerstadt

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Münnerstadt?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Münnerstadt?

450 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Münnerstadt hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Bad Kissingen von 370 % liegt Münnerstadt 10 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Münnerstadt selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Münnerstadt
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.