Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Rheinland-Pfalz Landkreis Südwestpfalz Münchweiler an der Rodalb

Hebesätze Münchweiler an der Rodalb

Landkreis Südwestpfalz · AGS 07340032 · 2.879 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
465 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

380 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Münchweiler an der Rodalb aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Landkreis Südwestpfalz liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.

Was der Wert für Münchweiler an der Rodalb bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Münchweiler an der Rodalb im mittleren Fünftel; der Satz von 380 % kommt insgesamt 2.486 mal vor. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 142 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 228-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Münchweiler an der Rodalb nach Quelle

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Münchweiler an der Rodalb, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Münchweiler an der Rodalb 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Südwestpfalz 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 84 Gemeinden im Landkreis Südwestpfalz mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Münchweiler an der Rodalb auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Nachbarn von Münchweiler an der Rodalb mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Südwestpfalz mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Münchweiler an der Rodalb Grundsteuer B
Battweiler 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Bechhofen 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Biedershausen 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Bobenthal 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Bottenbach 380 % 0 Prozentpunkte 485 %

Ein Rechenbeispiel für Münchweiler an der Rodalb

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 380 % sind das 12.701,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wer den Hebesatz in Münchweiler an der Rodalb beschliesst

Münchweiler an der Rodalb legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Münchweiler an der Rodalb fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Münchweiler an der Rodalb

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Münchweiler an der Rodalb?

Der Hebesatz liegt bei 380 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.701,50 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Münchweiler an der Rodalb?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 465 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Münchweiler an der Rodalb hoch?

Gemessen am Median Landkreis Südwestpfalz von 380 % liegt der Satz von Münchweiler an der Rodalb genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Münchweiler an der Rodalb. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Münchweiler an der Rodalb
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.