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Rheinland-Pfalz Donnersbergkreis Münchweiler an der Alsenz

Hebesätze Münchweiler an der Alsenz

Donnersbergkreis · AGS 07333048 · 1.206 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
465 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

380 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Münchweiler an der Alsenz aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Donnersbergkreis liegt bei 389 %, die Differenz beträgt 9 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Münchweiler an der Alsenz hoch?

2.486 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 380 % fest. Damit liegt Münchweiler an der Alsenz im mittleren Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 142 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 580-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Münchweiler an der Alsenz im Zahlenvergleich

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Münchweiler an der Alsenz, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Münchweiler an der Alsenz 380 % Berichtsjahr 2024
Median Donnersbergkreis 389 % Berichtsjahr 2024 −9 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 81 Gemeinden im Donnersbergkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Münchweiler an der Alsenz auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Nachbarn von Münchweiler an der Alsenz mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Donnersbergkreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Münchweiler an der Alsenz Grundsteuer B
Alsenz 380 % 0 Prozentpunkte 660 %
Bischheim 380 % 0 Prozentpunkte 500 %
Bisterschied 380 % 0 Prozentpunkte 500 %
Bolanden 380 % 0 Prozentpunkte 500 %
Dannenfels 380 % 0 Prozentpunkte 600 %

Gewerbesteuer in Münchweiler an der Alsenz an einem Beispiel

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 380 %, also 12.701,50 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wer den Hebesatz in Münchweiler an der Alsenz beschliesst

Zuständig für die Festsetzung ist Münchweiler an der Alsenz selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Münchweiler an der Alsenz noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Münchweiler an der Alsenz

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Münchweiler an der Alsenz?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Münchweiler an der Alsenz?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 465 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Münchweiler an der Alsenz hoch?

Münchweiler an der Alsenz liegt 9 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Donnersbergkreis von 389 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Münchweiler an der Alsenz legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Münchweiler an der Alsenz
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.