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Hebesätze Mülheim-Kärlich
In Mülheim-Kärlich gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Landkreis Mayen-Koblenz liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.
Wie Mülheim-Kärlich bundesweit einzuordnen ist
Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Mülheim-Kärlich im mittleren Fünftel. Denselben Satz von 380 % setzen bundesweit 2.486 Gemeinden fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 142 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 39-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.
Welche Stände für Mülheim-Kärlich vorliegen
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Mülheim-Kärlich | 380 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Mayen-Koblenz | 400 % | Berichtsjahr 2024 | −20 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
Von 87 Gemeinden im Landkreis Mayen-Koblenz mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Mülheim-Kärlich auf Platz 2, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.
Nachbarn von Mülheim-Kärlich mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Mülheim-Kärlich | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Bassenheim | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Brey | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Dieblich | 380 % | 0 Prozentpunkte | 475 % |
| Einig | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Gappenach | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
Wie viel Gewerbesteuer in Mülheim-Kärlich anfällt
Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 380 % ergibt das 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.
Wer den Hebesatz in Mülheim-Kärlich beschliesst
Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Mülheim-Kärlich und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.
Die Satzung von Mülheim-Kärlich ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Mülheim-Kärlich
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Mülheim-Kärlich?
380 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.701,50 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Mülheim-Kärlich?
Die Grundsteuer B liegt bei 465 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Mülheim-Kärlich hoch?
Mülheim-Kärlich liegt 20 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Mayen-Koblenz von 400 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Mülheim-Kärlich. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.