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Baden-Württemberg Landkreis Konstanz Mühlhausen-Ehingen

Hebesätze Mühlhausen-Ehingen

Landkreis Konstanz · AGS 08335097 · 3.971 Einwohner

Gewerbesteuer
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Mühlhausen-Ehingen beträgt 340 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Konstanz liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Mühlhausen-Ehingen zum Landesdurchschnitt liegt

Mühlhausen-Ehingen liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 545 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 340 %. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 62 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 649-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Mühlhausen-Ehingen ausweisen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Mühlhausen-Ehingen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Mühlhausen-Ehingen 340 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Konstanz 350 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte

Von 25 Gemeinden im Landkreis Konstanz mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Mühlhausen-Ehingen auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Gemeinden nahe am Wert von Mühlhausen-Ehingen

Gemeinden im Landkreis Konstanz mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Mühlhausen-Ehingen Grundsteuer B
Aach 340 % 0 Prozentpunkte 360 %
Bodman-Ludwigshafen 340 % 0 Prozentpunkte 300 %
Hilzingen 340 % 0 Prozentpunkte 340 %
Orsingen-Nenzingen 340 % 0 Prozentpunkte 310 %
Steißlingen 340 % 0 Prozentpunkte 320 %

Was der Hebesatz in Mühlhausen-Ehingen in Euro bedeutet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 340 % Hebesatz sind 11.364,50 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Mühlhausen-Ehingen nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Mühlhausen-Ehingen noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Mühlhausen-Ehingen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Mühlhausen-Ehingen?

Mühlhausen-Ehingen setzt 340 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.364,50 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Mühlhausen-Ehingen?

Die Grundsteuer B liegt bei 350 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Mühlhausen-Ehingen hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 350 %. Mühlhausen-Ehingen liegt 10 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Mühlhausen-Ehingen per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Mühlhausen-Ehingen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.