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Bayern Landkreis Mühldorf a.Inn Mühldorf a.Inn

Hebesätze Mühldorf a.Inn

Landkreis Mühldorf a.Inn · AGS 09183128 · 21.538 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Mühldorf a.Inn, St

Gewerbesteuer
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
365 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Mühldorf a.Inn setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 395 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 365 %. Der Median Landkreis Mühldorf a.Inn liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 45 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Mühldorf a.Inn hoch?

483 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 395 % fest. Damit liegt Mühldorf a.Inn im vierten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.958 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 66-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Mühldorf a.Inn im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Mühldorf a.Inn, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Mühldorf a.Inn 395 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Mühldorf a.Inn 350 % Berichtsjahr 2024 +45 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte

Von 31 Gemeinden im Landkreis Mühldorf a.Inn mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Mühldorf a.Inn auf Platz 28, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Wie die Umgebung von Mühldorf a.Inn liegt

Gemeinden im Landkreis Mühldorf a.Inn mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Mühldorf a.Inn Grundsteuer B
Lohkirchen 400 % +5 Prozentpunkte 360 %
Oberbergkirchen 400 % +5 Prozentpunkte 400 %
Schönberg 400 % +5 Prozentpunkte 360 %
Waldkraiburg 390 % −5 Prozentpunkte 380 %
Gars a.Inn 380 % −15 Prozentpunkte 380 %

Was die Gewerbesteuer in Mühldorf a.Inn konkret kostet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 395 %, also 13.202,88 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Mühldorf a.Inn, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Mühldorf a.Inn noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Mühldorf a.Inn

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Mühldorf a.Inn?

395 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.202,88 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Mühldorf a.Inn?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 365 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Mühldorf a.Inn hoch?

Der Median Landkreis Mühldorf a.Inn liegt bei 350 %. Mühldorf a.Inn liegt damit 45 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Mühldorf a.Inn legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Mühldorf a.Inn
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.