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Niedersachsen Landkreis Gifhorn Müden (Aller)

Hebesätze Müden (Aller)

Landkreis Gifhorn · AGS 03151018 · 5.362 Einwohner

Gewerbesteuer
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
490 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
490 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

390 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Müden (Aller) aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 490 %. Der Median Landkreis Gifhorn liegt bei 390 % und damit auf demselben Wert.

Wie Müden (Aller) bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Müden (Aller) im vierten Fünftel. Denselben Satz von 390 % setzen bundesweit 444 Gemeinden fest. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 408 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 334-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Müden (Aller) im Zahlenvergleich

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Müden (Aller), je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Müden (Aller) 390 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Gifhorn 390 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte

Von 41 Gemeinden im Landkreis Gifhorn mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Müden (Aller) auf Platz 20, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Gifhorn mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Müden (Aller) Grundsteuer B
Groß Oesingen 390 % 0 Prozentpunkte 360 %
Wesendorf 390 % 0 Prozentpunkte 440 %
Adenbüttel 380 % −10 Prozentpunkte 450 %
Calberlah 400 % +10 Prozentpunkte 400 %
Dedelstorf 400 % +10 Prozentpunkte 420 %

Gewerbesteuer in Müden (Aller) an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 390 % ergibt das 13.035,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wo die Festsetzung für Müden (Aller) nachzulesen ist

Zuständig für die Festsetzung ist Müden (Aller) selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Müden (Aller) noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Müden (Aller)

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Müden (Aller)?

In Müden (Aller) gilt ein Hebesatz von 390 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.035,75 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Müden (Aller)?

490 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Müden (Aller) hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 390 %. Müden (Aller) liegt genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Müden (Aller) durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Müden (Aller)
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.