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Niedersachsen Landkreis Northeim Moringen

Hebesätze Moringen

Landkreis Northeim · AGS 03155009 · 7.049 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Moringen, Stadt

Gewerbesteuer
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Moringen beträgt 395 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 395 %. Der Median Landkreis Northeim liegt bei 395 % und damit auf demselben Wert.

Was der Wert für Moringen bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Moringen im vierten Fünftel; der Satz von 395 % kommt insgesamt 483 mal vor. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 476 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 283-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Moringen im Zahlenvergleich

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Moringen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Moringen 395 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Northeim 395 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte

Von 11 Gemeinden im Landkreis Northeim mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Moringen auf Platz 6, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Wie die Umgebung von Moringen liegt

Gemeinden im Landkreis Northeim mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Moringen Grundsteuer B
Bad Gandersheim 395 % 0 Prozentpunkte 515 %
Uslar 395 % 0 Prozentpunkte 395 %
Einbeck 400 % +5 Prozentpunkte 420 %
Bodenfelde, Flecken 380 % −15 Prozentpunkte 545 %
Katlenburg-Lindau 380 % −15 Prozentpunkte 360 %

Gewerbesteuer in Moringen an einem Beispiel

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 395 % sind das 13.202,88 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Welche Satzung gilt

Zuständig für die Festsetzung ist Moringen selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Moringen noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Moringen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Moringen?

In Moringen gilt ein Hebesatz von 395 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.202,88 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Moringen?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 395 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Moringen hoch?

Moringen liegt genau darauf, gemessen am Median Landkreis Northeim von 395 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Moringen selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Moringen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.