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Bayern Landkreis Dingolfing-Landau Moosthenning

Hebesätze Moosthenning

Landkreis Dingolfing-Landau · AGS 09279128 · 5.093 Einwohner

Gewerbesteuer
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Moosthenning beträgt 330 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 370 %. Der Median Landkreis Dingolfing-Landau liegt bei 330 % und damit auf demselben Wert.

Wie Moosthenning zum Landesdurchschnitt liegt

Moosthenning liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 429 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 330 %. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 581 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 568-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Moosthenning im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Moosthenning, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Moosthenning 330 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Dingolfing-Landau 330 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −50 Prozentpunkte

Von 15 Gemeinden im Landkreis Dingolfing-Landau mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Moosthenning auf Platz 5, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Nachbarn von Moosthenning mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Dingolfing-Landau mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Moosthenning Grundsteuer B
Loiching 330 % 0 Prozentpunkte 330 %
Mengkofen 330 % 0 Prozentpunkte 330 %
Reisbach 330 % 0 Prozentpunkte 350 %
Niederviehbach 340 % +10 Prozentpunkte 340 %
Simbach 340 % +10 Prozentpunkte 360 %

Was die Gewerbesteuer in Moosthenning konkret kostet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 330 % Hebesatz sind 11.030,25 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wer den Hebesatz in Moosthenning beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Moosthenning, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Moosthenning noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Moosthenning

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Moosthenning?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 330 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.030,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Moosthenning?

Moosthenning setzt die Grundsteuer B auf 370 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Moosthenning hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 330 %. Moosthenning liegt genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Moosthenning legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Moosthenning
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.